„Die Ehegattin hat folgende Bedingung gestellt:
Wenn der Fürst der Gläubigen [= der Kalif] genehmigt, dass sie eine den Märtyrertod erstrebende Tätigkeit verrichtet, darf ihr Ehemann sie daran nicht hindern.“
Dies liest sich wie ein skurriler Schritt in Richtung auf eine weitere Emanzipation der Frau. Eine Frau ist beim Begehen eines Selbstmordattentats also nicht von ihrem Mann abhängig.
Dieser sittenwidrige Quatsch geht natürlich nur im „Islamic State“.
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